Neuer Impfstoff gegen die Gürtelrose

Das Varizelle-Zoster-Virus ist ein hinterhältiger Erreger. Nach einer Windpocken Infektion im Kindesalter schlummert er Jahrzehnte in den Nervenzellen, um dann, wenn das Immunsystem schwächelt, als Herpes Zoster zuzuschlagen. Besonders betroffen chronisch Kranke und ältere Menschen ab 50 Jahren. Betroffen sind oft Menschen bis ins hohe Alter. Mehr als 400.000 Menschen erkranken in Deutschland jährlich an Gürtelrose. Nicht immer heilt Sie folgenlos aus und ist für betroffene häufig sehr belastend und auch schmerzhaft. Ab dem 50. Lebensjahr steigt die Rate der Betroffenen deutlich an. Eine antivirale Therapie kann helfen, ist aber nebenwirkungsreich und nicht immer erfolgreich. Bei etwa 5% der Betroffenen entwickelt sich eine Post-Zoster-Neuralgie, die sich häufig schwer beherrschen lässt.

Neuer Impfstoff

Shingrix ist aktuell der erste in Deutschland zugelassene Totimpfstoff , der Menschen ab 50 Jahren gegen Herpes Zoster und die Post-Zoster-Neuralgie schützen soll. Zwei Impfdosen in den Oberarmmuskel im Abstand von 2 Monaten sind dafür notwendig. Schwerwiegende Nebenwirkungen traten bisher nicht auf. 

Bei Interesse, sprechen Sie uns bitte an!

Impfempfehlung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose mit einem Totimpfstoff:

  • allen Personen ab 60 Jahren.
  • allen Personen ab 50 Jahren, deren Immunsystem durch Krankheit oder Behandlung geschwächt ist.
  • allen Personen ab 50 Jahren mit Grunderkrankungen wie Diabetes, rheumatoider Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) und Asthma.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose mit einem sogenannten Totimpfstoff seit Mitte Dezember 2018. Aktuell ist diese Impfung noch keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, d. h. die Krankenkassen müssen die Kosten der Impfung im Moment noch nicht übernehmen. Die Kostenübernahme muss zunächst – wie bei allen neuen Impfempfehlungen – vom Gemeinsamen Bundesausschuss geklärt und in die sogenannte Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen werden. Dies dauert in der Regel einige Monate. Bis dahin sollte man sich bei seiner Krankenkasse erkundigen, ob die Kosten aktuell erstattet werden.

 
 
 

Gürtelrose;, Herpes zoster, Impfstoff, Senioren, Zoster
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