04.04.19 Die Gesundheitsuntersuchung ist zum 1. April angepasst worden. Versicherte haben seit 1. April Anspruch auf die Leistungen der neu gestalteten Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene.
Fokus verstärkt auf Beratung
gesundheitliche Risiken sollen erfasst und bewertet werden, um Erkrankungen rechtzeitig vorbeugen zu können. Es erfolgt eine stärkere Berücksichtigung familiärer Krebserkrankungen. Ebenso werden mittels Blutentnahme nun Lipidprofile und somit kardiovaskuläre Risiken untersucht. Zudem gehört die Überprüfung des Impfstatus jetzt zum Beratungsumfang.
Neu ist zudem die Untersuchung einmalig ab 18 Jahren, ab 35 alle drei Jahre. Das bedeutet, dass Versicherte zwischen vollendetem 18. Lebensjahr und vollendetem 35. Lebensjahr einmalig zum Check up gehen können. Ausserdem wurde bei der Neugestaltung des Check-ups auch der Untersuchungsintervall angepasst. ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben gesetzlich versicherte jetzt alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.
Dies bedeutet beispielsweise, dass gesetzlich Versicherte, die 2019 die Untersuchung wahrnehmen wollen, einen Anspruch darauf haben, wenn die vorherige Gesundheitsuntersuchung 2016 (oder früher) stattgefunden hat.
Wird 2019 eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, kann der nächste Check up dann wieder 2022 erfolgen. So sieht es die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor.
Bei Interesse, sprechen Sie uns bitte an!
Laborleistung im Überblick:
Die Gesundheitsuntersuchung bei Erwachsenen umfasst folgende Laboruntersuchungen:
- Harnstreifentest auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit.
- Bestimmung der Nüchternplasmaglukose
- Bestimmung des Lipidprofils (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin und Triglizeride)
Sie können die Laborunteruchung um sinnvolle IGel bzw Wunschleistungen erweitern z.B Blutbild, Leber und Nierenwerte, EKG oder Ultraschall der Bauchorgane. Bei Fragen sprechen Sie und gerne an.
Weitere Information bzgl. der neuen Inhalte der Gesundheitsuntersuchung
siehe auch Praxisnachrichten der KBV=Kassenärztliche Bundesvereinigungwww.kbv.de überarbeitete Gesundheitsuntersuchung
und EBM Änderung zum 1.April 2019 unter www.kvhessen.de